Designrecht

Designschutzrechte, auch Geschmacksmuster genannt, schützen in erster Linie Form- und Farbgestaltung. In der Regel wird Schutz für das Design dreidimensionaler Objekte beantragt. Doch auch zweidimensionale Muster wie Tapeten, Logos, Bilder etc. können Designschutz erlangen, vorausgesetzt sie sind neu und weisen Eigenart auf. Designschutz kann bis zu 25 Jahren aufrecht erhalten bleiben. Deutsche Designschutzrechte gelten allein für das Territorium der Bundesrepublik Deutschland. Europäische Designschutzrechte können mit einem einzigen Eintragungsverfahren beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante, Spanien, erlangt werden. Sie gelten für alle Mitgliedsstaaten der EU. Für Länder außerhalb der Europäischen Union können internationale Designschutzrechte beantragt werden.